Die Initiative Bürgerrepublik Deutschland
strebt die Gründung einer souveränen Bürgerrepublik Namens Deutschland an.
Deutsches Reich Regierungen:
1. Kaiserreich
2. Weimarer Republik
3. Nazi-Deutschland
4. BRD, DDR und seit 1990 BR-D-DR
5. Bürgerrepublik (angestrebt)
Hierfür stellt sie eine neue Verfassung der Direkten Demokratie, der unmittelbaren Volkssouveränität zur Wahl. Diese beinhaltet das Recht auf direkte Mitentscheidung des Volkes zu jeder Zeit und in allen gewünschten Angelegenheiten. Zugleich beinhaltet sie aber auch die flexible Möglichkeit zur Delegation bestimmter Regierungsaufgaben an politische Vertreter mit Veto-Recht, mit dem jeder Beschluß der Regierung und auch die der Gerichte per Volksentscheid wieder aufgehoben werden können.
Im Zentrum der Verfassung steht die regionale Selbstverwaltung, weshalb sie bei Interesse der Europäischen Mitgliedsstaaten auch als Verfassung für Europa genutzt werden könnte.
Wie sieht die neue Gesellschaftsordnung aus?
Nach der Verabschiedung der neuen Verfassung von Deutschland durch das Volk wandeln sich die Einflußnahmemöglichkeiten der Bürger auf die Politik wie folgt.
INTEGRATION statt ASSIMILATION
- Volksentscheid per Volksabstimmung,
statt mittels Petition um Gehör zu betteln!
- Frieden durch Lösungen,
statt Sicherheit durch Bewachung und Vorschrift!
- Persönliches Recht für jeden Einzelnen,
statt Fremdbestimmung durch die Mehrheit!
- Gesetze nur mit Zweckbestimmung,
statt Ordnungstreue als Selbstzweck!
- Vielfalt durch Andersartigkeit,
statt Monotonie durch unsinnige Normen!
- Direkte Wahl der Minister nach Qualifikationen,
statt Postenkarussell!
- Gesetze direkt mit beschließen,
statt sich mit Demos dagegen zu wehren!
- Freies demokratisches Geldwesen,
statt aufgezwungenem Monopol-Monetarismus!
Jedes Gesetz kann von allen interessierten Bürgern direkt mit erarbeitet, beschlossen, geändert oder aufgehoben werden. Es entscheidet immer nur die betreffende Bevölkerung, unbeteiligte Dritte haben kein Stimmrecht.
Damit ist die souveräne individuelle Entscheidungsfreiheit der jeweiligen Bevölkerung garantiert und äußere Einmischung untersagt, insoweit kein Schaden für einen Dritten entsteht.
Jeder Bürger kann zu jeder Zeit aktiv an der politischen Gestaltung mitwirken, sowohl auf regionaler als auch auf Bundesebene. Er kann selbst seinen Sitz in den Volksräten einnehmen, dort seine Ideen und konkreten Vorschläge einbringen und mit über Gesetze abstimmen. Doch ist niemand dazu gezwungen. Wer nicht direkt mitwirken möchte oder in der Lage dazu ist, der kann einen Vertreter wählen und diesem seine Stimme bis auf Widerruf leihen.
Das Volk kann seine Staatsdiener in allen Funktionen unmittelbar selbst bestimmen.
Die Amtszeit aller Volksvertreter und Staatsdiener ist unbefristet und endet nach Abwahl in Zusammenhang mit Neuwahl des Nachfolgers.
Deutschland ist ein Bündnisstaat souveräner Teilgebiete.
Er tritt nach erfolgreichem Volksentscheid die unmittelbare Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches an und trägt international den Namen Deutschland.
Jedes Teilgebiet Deutschlands regiert sich weitestgehend selbst.
Der Bundesregierung obliegt nur die Koordinierung gemeinsamer Aufgaben.
Das Volk bildet Volksräte, jeder darf diesen angehören oder Vertreter entsenden.
Der Volksrat wählt Abgeordnete für die Vier Gewalten im Staat:
- Legislative: (Politik: Bürgermeister … Minister, Kanzler, Präsidenten)
- Exekutive: (Ausführende Organe: Verwaltung … Polizei und Militär)
- Monetative: (Geldwesen: Währung … Banken und die Zentralbank)
- Judikative: (Gerichtsbarkeit: Gemeinde … Gebiets- und Verfassungsgerichte)
Über alles wacht das gesamte Volk als staatliche Gemeinschaft.
Fortsetzung hier im PDF-Domument.